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Wirtschaftsrat- Online-Veranstaltung zur Flächenversiegelung mit Ole Plambeck
Einladung zur
Wirtschaftsrat- Online-Veranstaltung zur Flächenversiegelung mit Ole Plambeck
am Mittwoch, den 30.03.2022 | 16.00 bis 17.30 Uhr
mit Kristina Herbst | Staatssekretärin | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Kiel
mit Ole Plambeck MdL | stellv. Mitglied im Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages | Kiel
mit Sabine Franke | Inhaberin | Franke’s Landschaften und Objekte | Kiel
Zum Thema der Veranstaltung: Die Bundesregierung hat in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ pro Tag zu begrenzen, wozu das Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums 20 Hektar pro Tag präzisiert hat, denn spätestens bis zum Jahr 2050 soll aufgrund der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Der Flächenverbrauch lag im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 noch bei 120 Hektar pro Tag, aktuell liegt er bei etwa 50 Hektar. In diesem Zusammenhang hat die Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes einen Vorschlag unterbreitet, wie das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung auf die Bundesländer verteilt werden könnte. Demnach soll Schleswig-Holstein im Jahr 2030 noch 1,3 Hektar pro Tag erreichen.
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Ole Plambeck – Ein großer Fortschritt für die Digitalisierung im Land!

Ole Plambeck MdL
Heute beraten wir in zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetrieben Informationstechnologien in der Verwaltung. Langer Name, aber klare Botschaft: Wir digitalisieren Schleswig-Holstein!
Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht. Es gibt keinen Weg zurück. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Das gilt auch für die Verwaltungen im Land.
Ein Gesetz alleine macht noch keine Digitalisierung, aber mit diesem Gesetz setzen wir Maßstäbe und legen Voraussetzungen für Verwaltungen fest, sich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Der sprichwörtliche „Gang“ ins Amt kann bald entfallen, weil jede Leistung von Zuhause erledigt werden kann – sei es die Beantragung eines Führerscheins, Angelscheins, die Kfz-Zulassung oder die Einreichung eines Bauantrages.
Zudem werden wir die offene Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand ausbauen und ein Ordnungsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und vergleichbaren Technologien in der Landesverwaltung schaffen.
Wir machen Digitalpolitik aus einem Guss und das, meine Damen und Herren, wurde in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich, ist genau der richtige Weg.
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